Leitweg-ID: Was sie ist und wo du sie findest
Die Leitweg-ID ist die „Postanschrift“ einer Behörde für E-Rechnungen. Du brauchst sie nur, wenn du an öffentliche Auftraggeber fakturierst.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand vom 14.10.2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit und Vollständigkeit deiner Rechnungen bleibst du als Rechnungsaussteller selbst verantwortlich. Der Prüfbericht von E-RechnungPDF ist eine technische Hilfe und keine steuerliche Prüfung. Kontrolliere alle erkannten Werte vor dem Versand.
Wofür ist die Leitweg-ID?
Sie adressiert eine E-Rechnung eindeutig an die richtige Stelle in der Verwaltung. In der XRechnung steht sie im Feld BT-10 (Buyer reference).
Brauche ich sie im B2B?
Nein. Laut BMF ist die Leitweg-ID nur für Rechnungen an Behörden nötig. Weil manche Formate das Feld BT-10 trotzdem verlangen, reicht im B2B umsatzsteuerlich ein Platzhalter wie „-“. Dein Kunde kann dort auch einen eigenen Bezeichner verlangen, etwa eine Lieferantennummer.
Wo finde ich die Leitweg-ID?
Nur beim Auftraggeber. Rechnungssteller brauchen keine eigene Leitweg-ID. Sie steht in der Regel im Auftrag oder in der Bestellung. Nutze immer die dort angegebene ID, weil eine Behörde mehrere haben kann. Die Leitweg-IDs werden den Behörden vor ihrem Anschluss an die Rechnungseingangsplattform vergeben.
Aufbau
Die Leitweg-ID besteht aus drei Teilen:
- Grobadressierung (Pflicht) – z. B. Bund oder Bundesland,
- Feinadressierung (optional) – bis zu 30 alphanumerische Zeichen,
- Prüfziffer (Pflicht) – zwei Stellen, berechnet nach ISO/IEC 7064 Modulo 97-10 (wie bei der IBAN), z. B. 04011000-1234512345-06 (Beispiel aus der Leitweg-ID-Formatspezifikation 2.0.2 der KoSIT).
Beim Bund beginnt die Grobadressierung mit 991 (unmittelbare Bundesverwaltung oder Verfassungsorgan, Einreichung über OZG-RE), 992 (mittelbare Bundesverwaltung, über OZG-RE) oder 993 (mittelbare Bundesverwaltung, eigene Lösung). Ändere das Format beim Eintragen nicht, auch keine Leerzeichen.
Rechnung an eine Behörde senden
Beim Bund gilt die E-Rechnungsverordnung (ERechV), mit Einreichung über die Plattform OZG-RE (seit September 2025 die einzige Plattform der unmittelbaren Bundesverwaltung). Ausgenommen sind u. a. Rechnungen nach einem Direktauftrag bis 1.000 € (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 ERechV). Länder und Kommunen haben eigene Portale und Regeln. → XRechnung erstellen
XRechnung mit Leitweg-ID erstellen
In E-RechnungPDF trägst du die Leitweg-ID beim Prüfen der Daten ein und lädst die XRechnung herunter. Deine Datei wird nicht hochgeladen, sondern im Browser verarbeitet.
FAQ
Kann ich die Leitweg-ID selbst herausfinden? Verlass dich auf die Angabe des Auftraggebers; bei Fragen wende dich direkt an ihn.
Was passiert bei falscher Leitweg-ID? Die Rechnung kann nicht automatisch zugestellt werden.
Brauche ich als Lieferant eine eigene Leitweg-ID? Nein.